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   VK Bund, 30.03.2000 - VK 2-02/00   

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https://dejure.org/2000,10962
VK Bund, 30.03.2000 - VK 2-02/00 (https://dejure.org/2000,10962)
VK Bund, Entscheidung vom 30.03.2000 - VK 2-02/00 (https://dejure.org/2000,10962)
VK Bund, Entscheidung vom 30. März 2000 - VK 2-02/00 (https://dejure.org/2000,10962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe eines Auftrags für die Herstellung und Lieferung von Münzplättchen; Vergabe eines Auftrags an ein Unternehmen mit der Möglichkeit der Erfüllung der technischen Vorgaben an Münz-Roden; Durchführung einer Neubewertung durch eine Materialprüfanstalt für die ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Herstellung und Lieferung von Münzplättchen für die Prägung von 1- und 2-Euro-Münzen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bieter als Konzernunternehmen verbunden: Rechtsfolge?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Rolle spielt es im Vergabeverfahren, wenn Bieter als Konzernunternehmen miteinander verbunden sind? (IBR 2000, 354)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80

    Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer

    Auszug aus VK Bund, 30.03.2000 - VK 2-02/00
    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht die analoge Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO im Rahmen des § 80 VwVfG ausdrücklich abgelehnt (vgl. BVerwGE 62, 201, 204 ff).
  • VK Bund, 26.08.1999 - VK 2-22/99

    Errichtung einer thermischen Entsorgungsanlage für Fundmunition mit

    Auszug aus VK Bund, 30.03.2000 - VK 2-02/00
    Ihrer Darlegungspflicht hinsichtlich eines Schadens wäre die ASt nur dann nicht nachgekommen, wenn sich ihre Position im Wettbewerb durch die gerügten Verstöße in keiner denkbaren Weise verschlechtert haben könnte und deshalb die Entstehung eines Nachteils von vornherein als ausgeschlossen erscheint (Vergabekammer des Bundes, VK 2 - 14/99, S. 18, VK 2 - 22/99, S. 10 und VK 1 - 31/99, S. 6).
  • VK Bund, 09.08.1999 - VK 1-09/99

    Vergabe einer Baumaßnahme

    Auszug aus VK Bund, 30.03.2000 - VK 2-02/00
    Nach Auffassung der Kammer gelten die Bedenken, die gegen eine analoge Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO für den Fall der Erledigung der Hauptsache sprechen (vgl. dazu VK 1 - 9/99, Beschluß vom 9.8.1999), auch für diese Vorschriften.
  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus VK Bund, 30.03.2000 - VK 2-02/00
    Da die Beigeladenen in aller Regel nicht als Antragsgegner anzusehen sind, kann aus der Vorschrift grundsätzlich nur ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Hauptbeteiligten (Antragsteller und Vergabestelle) hergeleitet werden (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluß vom 3. August 1999, 6 Verg 1/99; Boesen, Vergaberecht § 128 Rdnr. 46).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus VK Bund, 30.03.2000 - VK 2-02/00
    Dieser Auffassung steht auch nicht die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 12. Januar 2000 (Verg 3/99) entgegen.
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus VK Bund, 30.03.2000 - VK 2-02/00
    Diese Vorschrift gestattet die Aufteilung in Lose, wenn dies zweckmäßig ist, um eine Bewerbung auch durch kleine und mittlere Unternehmen um Teile des Gesamtauftrags zu ermöglichen (BGH, ZVgR 1999, 105, 108).
  • VK Bund, 19.07.1999 - VK 2-14/99

    Zulässigkeit von Wahl-/Alternativpositionen

    Auszug aus VK Bund, 30.03.2000 - VK 2-02/00
    Ihrer Darlegungspflicht hinsichtlich eines Schadens wäre die ASt nur dann nicht nachgekommen, wenn sich ihre Position im Wettbewerb durch die gerügten Verstöße in keiner denkbaren Weise verschlechtert haben könnte und deshalb die Entstehung eines Nachteils von vornherein als ausgeschlossen erscheint (Vergabekammer des Bundes, VK 2 - 14/99, S. 18, VK 2 - 22/99, S. 10 und VK 1 - 31/99, S. 6).
  • VK Bund, 26.05.2000 - VK 2-08/00

    Vergabe eines Auftrages über Vervielfältigung und Verbreitung

    Da die Beigeladene ein Prozessrechtsverhältnis nicht begründet hat, kommt auch die Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten nicht in Betracht (vgl. VK 2 - 2/00, Beschluss vom 30. März 2000, S. 21 ff).
  • VK Brandenburg, 09.04.2001 - 2 VK 18/01

    Veräußerung eines Geschäftsanteils

    Da die Beigeladene zu 3. in aller Regel nicht als Antragsgegner anzusehen ist, kann aus der Vorschrift grundsätzlich nur ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Hauptbeteiligten (Antragstellerin und Auftraggeberin) hergeleitet werden (OLG Brandenburg a.a.O.; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 30. März 2000, VK 2-2/00).
  • VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/03

    Ermittlungsverfahren nicht ausreichend für Vergabeausschluss!

    Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn sich ihre Position durch die gerügten Vorschriften in keiner denkbaren Weise verschlechtert haben könnte und die Entstehung eines Nachteils von vorn herein ausgeschlossen erscheint (Vergabekammer des Bundes ­ Beschluss v. 30.03.2000 ­ Az.: VK 2-2/00, S. 11; VK Hessen ­ Beschluss v. 03.02.2003 ­ Az.: 69 d - VK 74/2002).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2000 - Verg 6/00

    Loslimitierung: Konzernunternehmen als ein Unternehmen zu behandeln!

    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde, die die Antragstellerin am 14. April 2000 gegen den Beschluß der 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 30. März 2000 (VK 2 - 2/00) eingelegt hat, wird auf Antrag der Antragstellerin bis zur Entscheidung über die Beschwerde insoweit verlängert, als die Antragstellerin sich dagegen wendet, daß den drei Beigeladenen im vorliegenden Vergabeverfahren Zuschläge für die Herstellung und Lieferung von Euro-Münzplättchen erteilt werden, die bei einer Zusammenrechnung - bezogen auf die drei Beigeladenen insgesamt - den Höchstbetrag der Loslimitierung für einen Bieter, nämlich sieben Lose à 68 Millionen Stück 1-Euro-Münzplättchen und drei Lose à 45, 6 Millionen Stück 2-Euro-Münzplättchen, übersteigen.
  • VK Bund, 17.07.2000 - VK 1-13/00

    Beschaffung von Einsatzanzügen

    Da die Beigeladenen in aller Regel nicht als Antragsgegner anzusehen sind, kann aus der Vorschrift grundsätzlich nur ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Hauptbeteiligten (Antragsteller und Vergabestelle) hergeleitet werden (vgl. Brandenburgisches OLG, WuW/E Verg 231 - Flughafen Berlin, insoweit nicht abgedruckt; Boesen, Vergaberecht, Kommentar zum 4. Teil des GWB, § 128 Rdnr. 46; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 30.03.2000, VK 2 - 2/00).
  • VK Bund, 12.07.2000 - VK 1-13/00

    Verpflichtung zur Erteilung eines Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag nicht

    Da die Beigeladenen in aller Regel nicht als Antragsgegner anzusehen sind, kann aus der Vorschrift grundsätzlich nur ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Hauptbeteiligten (Antragsteller und Vergabestelle) hergeleitet werden (vgl. Brandenburgisches OLG, WuW/E Verg 231 - Flughafen Berlin, insoweit nicht abgedruckt; Boesen, Vergaberecht, Kommentar zum 4. Teil des GWB, § 128 Rdnr. 46; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 30.03.2000, VK 2 - 2/00).
  • VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-80/03

    Ermittlungsverfahren nicht ausreichend für Vergabeausschluss!

    Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn sich ihre Position durch die gerügten Vorschriften in keiner denkbaren Weise verschlechtert haben könnte und die Entstehung eines Nachteils von vorn herein ausgeschlossen erscheint (Vergabekammer des Bundes - Beschluss v. 30.03.2000 - Az.: VK 2-2/00, S. 11; .VK Hessen - Beschluss v. 03.02.2003 - Az.: 69 d - VK 74/2002).
  • VK Brandenburg, 02.10.2006 - 2 VK 38/06

    Auch im Sektorenbereich gelten die allgemeinen Vergabegrundsätze

    Diese Grundsätze gelten, anders als von der Auftraggeberin unter Bezugnahme auf die Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes (Beschluss vom 30.03.2000; VK 2-2/00) dargelegt, nicht nur zum Schutz des Auftraggebers, sondern auch zum Schutz der Bieter vor Wettbewerbsbeschränkungen und Wettbewerbsverzerrungen durch die konkurrierenden Bieter.
  • VK Brandenburg, 24.01.2002 - 2 VK 114/01

    Verhältnis GS-Prüfzeichen - CE-Kennzeichnung

    Da die Beigeladene in aller Regel nicht als Antragsgegner anzusehen ist, kann aus der Vorschrift grundsätzlich nur ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Hauptbeteiligten (Antragstellerin und Auftraggeber) hergeleitet werden (OLG Brandenburg BauR 1999, 1175 und Beschluss - Verg 3/01 - vom 13. Juli 2001; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 30. März 2000, VK 2-2/00).
  • VK Brandenburg, 26.03.2002 - VK 3/02

    Vergabe -Vergabe des Mischloses 3 für den Neubau der B 101n, Ortsumgehung XXX

    Da die Beigeladene in aller Regel nicht als Antragsgegner anzusehen ist, kann aus der Vorschrift grundsätzlich nur ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Hauptbeteiligten (Antragstellerin und Auftraggeber) hergeleitet werden (OLG Brandenburg BauR 1999, 1175 und Beschluss ­ Verg 3/01 ­ vom 13.07.2001; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 30.03.2000 ­ VK 2-2/00).
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